B | B96 | BE | B197
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Klasse B
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen, AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
- Kein Vorbesitz erforderlich
Klasse B96
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klasse B197
Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)
- Mind. 10 Stunden auf einem Schaltwagen
- 15-minütige Testfahrt (inner- und außerorts)
- Bescheinigung Anl. 7 nach Fahrschülerausbildungsordnung