B | B96 | BE | B197

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen, AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Klasse B96

Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigt.

Klasse B197

Mindestalter 18 Jahre / 17 Jahre B17 (bei begleitetem Fahren)

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.