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MOFA | AM
Meine erste Fahrerlaubnis für ein Motor getriebenes Zweirad.
Mofa
Mindestalter 15 Jahre
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchst-geschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; und Bauart bedingte ähnliche Fahrzeuge wie Segway und 4 rädrige (Ape) Kraftfahrzeuge
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich
AM
Mindestalter 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- Einer bbH von maximal 45 km/h Verbrennungsmotor (Zweiräder)oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³ Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich