Nach der aktuellen Verordnung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Paragraph 11 Absatz 2 der CoronaSchVO müssen alle Fahrlehrer/innen ebenso wie die Schüler für eine Fahrstunde einen negativen Corona-Test nachweisen.
Damit Sie unbeschwert fahren können haben wir zu den unten genannten Zeiten Personal in unseren Fahrschulen, die Sie kostenlos testen!